Ärztinnen & Ärzte

Arnold Personal-Agentur GmbH Stellenvermittlung

Arbeiten als ausländischer Arzt in Deutschland

Der Bedarf an gut ausgebildeten Ärzten nimmt weiter zu. Laut "Deutsche Gesundheitsnachrichten" fehlen in Deutschland 110000 Ärzte bis zum Jahre 2030. Daher bieten sich auch für gut ausgebildete Ärzte mit einer ausländischen Qualifikation und mit mehrjähriger Berufserfahrung sehr gute Chancen auf attraktive Stellen in einem deutschen Krankenhaus. Sprachkompetenz gilt dabei als zentrale Voraussetzung für die ärztliche Tätigkeit in Deutschland.

Möchten Sie in Deutschland als ausländischer Arzt tätig werden?

Wir unterstützen Sie bei der Arbeitsplatzsuche und begleiten Sie von der Vorbereitung Ihrer Einreise (Visumsformalitäten) über das Anerkennungsverfahren bis hin zu Ihrer Einstellung als Arzt in einer deutschen Klinik.

Unsere Leistungen

  • Bereitstellung einer Unterkunft
  • Vermittlung der notwendigen fachsprachlichen Kenntnisse
  • Persönliche Betreuung und Beratung während der Sprachkurse in allen organisatorischen und Bewerbungsfragen
  • Unterstützung bei der Vervollständigung Ihrer Unterlagen für die Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren
  • Vermittlung passender Stellen in deutschen Kliniken
  • Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Erteilung Ihrer Berufserlaubnis bzw. deutschen Approbation

Aktuelle Situation in deutschen Krankenhäusern

Jedes fünfte Krankenhaus in Deutschland sieht sich heute kaum noch in der Lage, dem Mangel an Ärzten und Pflegekräften zu begegnen. Jedes zehnte spricht sogar von einem akuten Personalnotstand.
Das geht aus einer Umfrage hervor, die das Marktforschungsinstitut Forsa im Herbst 2014 unter 100 Geschäftsführern und Direktoren deutscher Krankenhäuser durchgeführt hat.

In diesem Zusammenhang haben sich die Möglichkeiten zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – darunter auch für Ärzte – in Deutschland erheblich verbessert.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes schafft erstmals einen allgemeinen Rechtsanspruch auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf.

Fachrichtungen, für die wir Ärzte vermitteln

  • Chirurgie, Onkologie
  • Anästhesie, Gynäkologie
  • Innere Medizin und Allgemeinmedizin
  • Orthopädie (auch Rehabilitationszentren)
  • Neurologie (auch Rehabilitationszentren)

Deutsche Approbation

Die Verdienstmöglichkeiten für Ärzte in Deutschland sind sehr attraktiv:
Ein Assistenzarzt verdient durchschnittlich zwischen 55.000 € und 60.000 € brutto im Jahr, also etwa 5.500 € brutto im Monat. Zum Vergleich: Ein Grundschullehrer verdient zu Beginn als Berufseinsteiger in Deutschland ca. 45.000 € monatlich.
Anerkennung für Ärzte aus Drittländern (Nicht-EU-/EWR-Staaten) Seit Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes am 1. April 2012 können auch Ärzte aus Drittländern eine deutsche Approbation erwerben. Voraussetzung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des im Ausland absolvierten Medizinstudiums durch die zuständige Behörde. Wird die Gleichwertigkeit anerkannt, erfolgt die Erteilung der Approbation ohne Kenntnisprüfung.

Berufserlaubnis

Wird keine vollständige Gleichwertigkeit festgestellt, kann eine befristete Berufserlaubnis (in der Regel für bis zu zwei Jahre) erteilt werden. Seit April 2015 ist für die Ausstellung sowohl der Berufserlaubnis als auch der Approbation der Nachweis einer Fachsprachprüfung (FSP) erforderlich.
Die FSP wird von einer Prüfungskommission aus drei Ärzten abgenommen, dauert ca. 60 Minuten und findet bei der zuständigen Bezirksregierung statt. Die Anmeldung und Terminvergabe dauern in der Regel 6–8 Wochen; das Prüfungsergebnis wird meist am Folgetag per E-Mail mitgeteilt.
Während der zweijährigen Tätigkeit mit Berufserlaubnis kann die Kenntnisprüfung abgelegt werden. Nach erfolgreichem Bestehen wird die Approbation erteilt.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung

  • 3–5 Jahre Berufserfahrung als Arzt
  • Deutschkenntnisse auf mindestens C1-Niveau (allgemeinsprachlich)
  • Absolvierter FSP-Vorbereitungskurs C1 Deutsch für Mediziner

Sprachliche Vorbereitung

Wir kooperieren mit der spezialisierten Sprachschule Deutsch for Docs, die sich auf medizinische Kommunikation und Dokumentation konzentriert (Anamnese, Befunde, Therapie, Arztbriefe, Entlassungsberichte usw.). - Deutsch for Docs – Medical Communication and Documentation: Intercultural and language training in preparation for the Specialist Language Examination and for obtaining work permission and/or Approbation.
Link: https://www.deutsch-for-docs.de

Stellenvermittlung

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen vermittelt unsere Agentur bundesweit passende Stellen ach Ihren individuellen Präferenzen.
Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus über 2.000 Krankenhäusern und Kliniken sowie unserer umfassenden Unterstützung im Bewerbungsprozess:

  • Coaching für Bewerbungsgespräche
  • Beratung bei Vertragsverhandlungen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Koordination Ihrer Einreise (Antrag auf Arbeitsvisum)

Erforderliche Unterlagen

Für eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen (jeweils als Kopie und beglaubigte Übersetzung):

  1. Diplom als Arzt / Ärztin
  2. Abschlusszeugnis / Notenübersicht
  3. Fächerübersicht des Studiums (Stundenplan pro Fach)
  4. Nachweis über Praktika / Internatur
  5. Approbation oder ärztliche Lizenz des Heimatlandes
  6. Lebenslauf (chronologisch, lückenlos)
  7. Reisepass (Seite mit Foto)
  8. Geburtsurkunde
  9. Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
  10. Arbeitszeugnisse
  11. Nachweise über Weiter- und Fortbildungen
  12. Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (nicht älter als 1 Monat)
  13. Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland (Original, nicht älter als 1 Monat)
  14. Ärztliches Attest (Original, von einem deutschen Arzt, nicht älter als 1 Monat)
  15. Good-Standing-Zertifikat / Unbedenklichkeitsbescheinigung
  16. Curriculum (Studienplan mit Fächerbeschreibung, englische Originalversion oder deutsche Übersetzung)
Wichtiger Hinweis

Die Rechnungsstellung für die Vermittlungsgebühr erfolgt erst nach Ihrer Einstellung bzw. erfolgreichen Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Der Rechnungsbetrag kann nach Absprache in Monatsraten gezahlt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer weiteren Stellenvermittlung in Ihrem gewünschten Fachbereich oder Bundesland.

Bereit für den nächsten Karriereschritt?

Schreiben Sie uns unter Angabe ihrer vollständigen Kontaktdaten und Stellenwünsche. Unser Team meldet sich zeitnah bei Ihnen mit einem Beratungstermin (Videocall)

+49 176 70940149
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